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FAQ über Rechtsanwälte im Medienrecht

FAQ

Bitte klicken Sie auf die einzelnen Fragen.

1. Benötige ich einen Anwalt?

Das kommt natürlich ganz auf den Einzelfall an. Anwaltliche Dienstleistung kostet Geld, und zwar auch dann, wenn er am Ende von einem bestimmten Verhalten abrät, oder es "nur" um Schadensbegrenzung oder Konfliktvermeidung geht. Es kann aber wesentlich mehr Geld kosten, auf rechtzeitige Beratung zu verzichten. Mit anwaltlicher Hilfe finden Sie in vielen Fällen den wirtschaftlich besten Weg und können sich selbst auf Ihre eigentliche Arbeit konzentrieren.

2. In welchen Fällen kann ich Paschke & Partner beauftragen ?

Wenn Sie rechtliche Beratung im Marken-, Urheber- oder Wettbewerbsrecht benötigen, einen Medienanwalt brauchen, Verträge im IT-Recht prüfen lassen, eine GmbH gründen oder verändern wollen, wenn Sie selbst abgemahnt wurden oder wenn Sie eigene Rechte verteidigen bzw. durchsetzen wollen, dann sind Sie bei uns richtig. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob wir Ihr Problem abdecken, wenden Sie sich mit einer kurzen Anfrage an uns, wir melden uns dann bei Ihnen.

3. Benötige ich einen Termin ?

In vielen Fällen wird ein Termin sinnvoll sein. Oft genügt aber auch die übersendung der Unterlagen per Post, Fax oder Email mit anschließender telefonischer Rücksprache.

4. Betreut Paschke & Partner auch Mandanten außerhalb Berlins ?

Wir betreuen Mandanten aus ganz Deutschland und auch aus dem Ausland.
Die modernen Kommunikationsmittel sowie die Tatsache, dass wir an allen Amts- und Landgerichten sowie vor den deutschen und europäischen Marken- und Patentämtern vertretungsberechtigt sind, machen dies möglich.

5. Beraten Sie auch auf hier nicht genannten Gebieten ?

Auf dieser Website beschreiben wir unsere Spezialisierung und die wichtigsten Beratungsfelder. Aufgrund der Komplexität des Rechts kann diese Beschreibung aber nicht abschließend sein. Sprechen Sie uns einfach an, wenn Sie nicht sicher sind.

6. Was kostet die Rechtsberatung?

Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, gelten die Regeln des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und die Gebühren sind abhängig vom Streitwert bzw. Gegenstandswert der Sache. Auch für die erste Beratung entstehen bereits Kosten. In vielen Fällen empfiehlt sich der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung, z.B. über ein Stundenhonorar oder eine Pauschale. Gerne können Sie die Frage der Kosten direkt ansprechen.

7. Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Das hängt ganz von Ihrer Versicherung, bzw. Ihrem konkreten Versicherungsvertrag ab. Bitte klären Sie das vorab mit Ihrer Versicherung. Die Kosten für anwaltliche Dienstleistung entstehen unabhängig davon, ob eine Versicherung diese übernimmt oder nicht. Der Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes ist meist nicht vom Rechtsschutz umfasst und damit vom Mandanten selbst zu bezahlen.

8. Haften Rechtsanwälte für Berufsfehler?

Ja. Rechtsanwälte müssen für ihre Arbeit einstehen und der Mandant kann zu Recht höchste Ansprüche an die anwaltliche Dienstleistung stellen. Anwälte sind verpflichtet, entsprechende Berufshaftpflichtversicherungen abzuschließen.

9. Ich wurde abgemahnt. Wie verhalte ich mich?

Da die betroffenen Rechtsfragen meist sehr komplex sind und die Folgen übereilten Handelns schwer absehbar sind und damit teuer werden können, ist es immer angebracht, sich zunächst anwaltlich beraten und die Angelegenheit rechtlich prüfen zu lassen.